Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gravity Hubs, Stellenanzeigen und Zusatzleistungen für Geschäftskunden
- Stand
- 20.08.2026
- Maßgebliche Sprachfassung
- Deutsch
- Geltungsbereich
- Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
- Produktbereich
- Gravity Hubs, Stellenanzeigen, Zusatzleistungen
LootSquad GmbH
Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, Deutschland
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der LootSquad GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, Deutschland („LootSquad“, „wir“, „uns“) und Unternehmern, Gewerbetreibenden, Selbstständigen, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder sonstigen geschäftlich handelnden Kunden („Partner“, „Gravity-Hub-Partner“, „Kunde“) über die Buchung, Einrichtung, Darstellung, Pflege und Nutzung eines sogenannten Gravity Hubs innerhalb der LootSquad-App sowie über damit verbundene Zusatzleistungen.
1.2 Das Angebot von LootSquad richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn LootSquad ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn LootSquad Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl LootSquad abweichende Bedingungen des Partners kennt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen LootSquad und dem Partner gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
Begriffe
2.1 Gravity Hub bezeichnet einen digitalen, standortbezogenen Eintrag innerhalb der LootSquad-App, über den Nutzer auf den Standort, das Unternehmen, Inhalte, Aktionen, Vorteile, Interaktionen oder sonstige Informationen des Partners aufmerksam gemacht werden können.
2.2 Partnerstandort bezeichnet den realen Standort, Betrieb, Laden, Store, Salon, Gastronomie-, Freizeit-, Dienstleistungs- oder sonstigen Geschäftsbetrieb des Partners, der als Gravity Hub in der LootSquad-App dargestellt wird.
2.3 App bezeichnet die LootSquad-App einschließlich mobiler Anwendungen, WebViews, Web-Applikationen, Schnittstellen, interner Systeme und aller damit verbundenen digitalen Oberflächen.
2.4 Eintrag bezeichnet die digitale Darstellung des Gravity Hubs, insbesondere Name, Adresse, Beschreibung, Öffnungszeiten, Bilder, Logos, Standortdaten, Hinweise, Aktionen, Interaktionen, XP-Mechaniken und sonstige Inhalte.
2.5 XP, Punkte, Interaktionen oder sonstige App-Werte dienen ausschließlich der Nutzung innerhalb der LootSquad-App. Sie haben keinen Geldwert, begründen keinen Auszahlungsanspruch und stellen keine Währung, keinen Einsatz, keinen Gewinnanspruch und keine Glücksspiel-, Wett- oder Finanzmechanik dar.
Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme, insbesondere durch unterschriebenes Angebot, digitale Bestellung, Checkout, Zahlungslink, E-Mail-Bestätigung, individuelle schriftliche Vereinbarung, Aktivierung eines Gravity Hubs oder durch sonstige eindeutige Zustimmung des Partners.
3.2 Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn LootSquad den Partner vor oder bei Vertragsschluss auf die AGB hinweist, der Partner die Möglichkeit hat, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und der Partner ihrer Geltung zustimmt.
3.3 Erfolgt die Buchung über einen digitalen Checkout, Zahlungslink, ein Online-Formular oder ein vergleichbares digitales System, kann LootSquad die Zustimmung zu diesen AGB über eine Checkbox, einen Hinweistext oder eine vergleichbare digitale Zustimmung einholen.
3.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Leistungsgegenstand
4.1 LootSquad stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit einen digitalen Gravity Hub innerhalb der LootSquad-App bereit, soweit dies technisch, organisatorisch und rechtlich möglich ist.
4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Vertrag, dem gebuchten Paket, dem Checkout oder der individuellen Vereinbarung. Mögliche Leistungen können insbesondere sein: Einrichtung eines Gravity Hubs in der LootSquad-App, Darstellung des Partnerstandorts in der App, Pflege ausgewählter Basisdaten, digitale Sichtbarkeit innerhalb der LootSquad-App, Integration von Bildern, Logos, Beschreibungstexten oder Standortdaten, Aktivierung bestimmter Interaktions-, XP- oder Aufenthaltsmechaniken, Kampagnen-, Social-Media-, Foto-, Video- oder Zusatzleistungen, sofern ausdrücklich gebucht, Reporting, Auswertungen oder Einblicke, sofern verfügbar und vereinbart.
4.3 LootSquad schuldet die vereinbarte digitale Bereitstellung und Betreuung des Gravity Hubs. LootSquad schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Nutzern, Besuchen, Interaktionen, Leads, Käufen, Aufenthalten, App-Öffnungen, Umsätzen oder sonstigen Ergebnissen.
4.4 Angaben zu Nutzerzahlen, Reichweite, Interaktionen, App-Nutzung, Standortaktivität, XP-Aktivität, Aufenthaltszeiten, Klicks, Sichtbarkeit, potenziellen Ergebnissen oder sonstigen Kennzahlen sind Live-Werte, Prognosen, Erfahrungswerte, Momentaufnahmen oder unverbindliche Auswertungen. Diese Werte können sich jederzeit verändern und stellen keine garantierte Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaft dar, sofern LootSquad dies nicht ausdrücklich in Textform zugesichert hat.
4.5 LootSquad ist berechtigt, die App, die Darstellung der Gravity Hubs, Funktionen, Designs, Nutzerführung, technische Abläufe, Interaktionsmechaniken, XP-Logiken, Reporting-Ansichten und sonstige Produktbestandteile weiterzuentwickeln, anzupassen, zu ersetzen, einzuschränken oder zu entfernen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Einrichtung des Gravity Hubs
5.1 Der Partner stellt LootSquad alle für die Einrichtung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu können insbesondere gehören: Firmenname, Standortadresse, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Logo, Bilder, Beschreibungstexte, rechtliche Hinweise, gewünschte Inhalte, besondere Standortinformationen, Informationen zu Einschränkungen, Genehmigungen oder regulierten Angeboten.
5.2 LootSquad ist nicht verpflichtet, die vom Partner bereitgestellten Informationen laufend auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu prüfen.
5.3 LootSquad darf Inhalte redaktionell anpassen, kürzen, umformulieren oder technisch aufbereiten, soweit dies für eine einheitliche, sichere, verständliche, markenkonforme oder app-kompatible Darstellung erforderlich ist.
5.4 LootSquad kann die Aktivierung eines Gravity Hubs verweigern oder verzögern, wenn Informationen fehlen, unklar sind, rechtliche Risiken bestehen, Zahlungen offen sind, technische Voraussetzungen fehlen oder der Partner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Pflege des Gravity Hubs und Mitwirkungspflichten des Partners
6.1 LootSquad kümmert sich grundsätzlich um die technische Bereitstellung, Grundpflege und Weiterentwicklung der Gravity-Hub-Funktion innerhalb der App.
6.2 Der Partner bleibt selbst dafür verantwortlich, dass alle standortbezogenen Informationen, Inhalte und Angaben seines Gravity Hubs richtig, aktuell, vollständig und rechtlich zulässig sind.
6.3 Der Partner ist verpflichtet, LootSquad Änderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei: geänderten Öffnungszeiten, temporären oder dauerhaften Schließungen, Umzügen, Betreiberwechseln, Namensänderungen, Änderungen von Kontaktdaten, geänderten Angeboten, Aktionen oder Preisen, behördlichen Einschränkungen, rechtlichen Problemen, geänderten Genehmigungen, Renovierungen, Sicherheitsrisiken, sonstigen Umständen, die die Darstellung oder Nutzbarkeit des Gravity Hubs beeinflussen.
6.4 LootSquad ist nicht verpflichtet, Änderungen proaktiv beim Partner abzufragen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung liegt beim Partner.
6.5 Solange der Partner Änderungen nicht mitteilt, darf LootSquad den bisherigen Eintrag weiterverwenden. Nachteile, Beschwerden, fehlerhafte Nutzererwartungen oder sonstige Folgen aus nicht oder verspätet mitgeteilten Änderungen trägt der Partner, soweit LootSquad die Ursache nicht zu vertreten hat.
6.6 Der Partner hat seinen Gravity Hub regelmäßig selbst zu überprüfen und LootSquad erkennbare Fehler, falsche Angaben, technische Auffälligkeiten oder Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.
Inhalte, Rechte und Freigaben
7.1 Der Partner versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrecht, Jugendschutzrecht, Glücksspielrecht, Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht, Berufsrecht und sonstige anwendbare Vorschriften.
7.2 Der Partner räumt LootSquad für die Dauer des Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an allen bereitgestellten Logos, Bildern, Texten, Marken, Unternehmenskennzeichen, Standortdaten und sonstigen Inhalten ein, soweit dies für die Darstellung, Bewerbung, Pflege, technische Verarbeitung und Durchführung des Gravity Hubs erforderlich ist.
7.3 Soweit Foto-, Video-, Social-Media-, Kampagnen- oder Marketingmaterialien durch LootSquad erstellt werden, richtet sich die Nutzung nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung darf LootSquad diese Materialien zur Darstellung des Partners, zur App-Kommunikation, zur Kampagnenumsetzung und zur Referenznutzung im Zusammenhang mit LootSquad verwenden.
7.4 Der Partner ist dafür verantwortlich, dass bei bereitgestellten oder vor Ort aufgenommenen Inhalten alle erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Rechte vorliegen, soweit Personen, Mitarbeiter, Kunden, Marken, Musik, Designs, Innenräume, Produkte oder sonstige geschützte Inhalte betroffen sind und der Partner diese veranlasst oder bereitstellt.
7.5 LootSquad ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu entfernen oder anzupassen, wenn diese nach Einschätzung von LootSquad rechtswidrig, irreführend, rufschädigend, technisch ungeeignet, nicht markenkonform, jugendgefährdend, diskriminierend, unseriös, nicht app-kompatibel oder aus sonstigen sachlichen Gründen ungeeignet sind.
Verbotene Inhalte und regulierte Bereiche
8.1 Der Partner darf den Gravity Hub nicht für rechtswidrige, irreführende, aggressive, diskriminierende, jugendgefährdende, beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, extremistische oder sonst unzulässige Inhalte nutzen.
8.2 Der Partner darf den Gravity Hub nicht so darstellen oder bewerben, dass Nutzer über die Funktionsweise von LootSquad, XP, Interaktionen, Vorteile, Aktionen oder mögliche Ergebnisse getäuscht werden.
8.3 XP, Punkte, Interaktionen oder App-Vorteile dürfen nicht als Geldwert, Auszahlung, Gewinnversprechen, Glücksspielchance, Einsatz, Wettmechanik oder garantierter finanzieller Vorteil dargestellt werden.
8.4 In regulierten Branchen, insbesondere Glücksspiel, Wetten, Lotterie, Medizin, Gesundheit, Finanzen, Alkohol, Tabak, Waffen, Nahrungsergänzung, Erotik, Jugendangebote oder sonstige sensible Bereiche, ist der Partner verpflichtet, LootSquad vorab über alle relevanten rechtlichen Anforderungen zu informieren. LootSquad kann zusätzliche Freigaben, Anpassungen, neutrale Platzierungen, Einschränkungen oder Ablehnungen verlangen.
8.5 LootSquad ist berechtigt, Inhalte oder Gravity Hubs sofort zu deaktivieren, wenn ein rechtliches, regulatorisches, technisches, reputationsbezogenes oder sicherheitsrelevantes Risiko besteht.
Verfügbarkeit der App und technische Einschränkungen
9.1 LootSquad bemüht sich um einen stabilen, sicheren und funktionsfähigen Betrieb der App und der Gravity-Hub-Funktion. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Es kann insbesondere zu Einschränkungen kommen durch: Wartungsarbeiten, Updates, technische Störungen, Serverprobleme, Fehler in Drittanbieter-Systemen, App-Store-Prüfungen, Betriebssystem-Updates, Zahlungsanbieter, Karten-, Standort- oder Analyseanbieter, Sicherheitsmaßnahmen, Cyberangriffe, höhere Gewalt, behördliche Vorgaben, außergewöhnliche Belastungsspitzen, sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von LootSquad.
9.3 Kurzzeitige, vorübergehende, geplante oder technisch bedingte Einschränkungen der App, einzelner Funktionen oder des Gravity Hubs berechtigen den Partner nicht automatisch zu Rückerstattungen, Minderungen, Schadensersatz, Vertragsverlängerungen oder sonstigen Ansprüchen.
9.4 LootSquad wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um erhebliche Störungen zu beheben. Die konkrete Behebungsdauer hängt von Art, Ursache und Einflussbereich der Störung ab.
9.5 Gesetzlich zwingende Rechte des Partners bleiben unberührt. Etwaige Gutschriften, Kulanzregelungen, Vertragsverlängerungen oder Rückerstattungen erfolgen ausschließlich nach individueller Absprache in Textform oder soweit gesetzlich zwingend erforderlich.
Reporting, Zahlen und Auswertungen
10.1 LootSquad kann dem Partner Auswertungen, Statistiken, Screenshots, Live-Werte, Reports oder sonstige Kennzahlen zur Verfügung stellen, sofern dies technisch verfügbar und vertraglich vorgesehen ist.
10.2 Alle Kennzahlen können aufgrund technischer, statistischer, app-bezogener oder nutzerbezogener Faktoren schwanken. Dazu gehören insbesondere Nutzerzahlen, Interaktionen, Aufenthaltswerte, Standortdaten, Öffnungen, Sichtbarkeit, Klicks, XP-Aktivität, Reichweite und sonstige Metriken.
10.3 Kennzahlen dienen der Orientierung und stellen keine Garantie für konkrete Ergebnisse, Umsätze, Kundenbesuche, Leads, Käufe oder sonstige wirtschaftliche Erfolge dar.
10.4 LootSquad ist berechtigt, Messmethoden, Tracking, Berechnungslogiken und Darstellungsformen weiterzuentwickeln oder anzupassen. Dadurch können sich Werte, Vergleichbarkeit oder Reportings verändern.
Preise, Abrechnung und Zahlung
11.1 Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Checkout, Zahlungslink, Paket oder der individuellen Vereinbarung.
11.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
11.3 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus fällig.
11.4 Die Abrechnung kann wöchentlich, monatlich, jährlich oder in individuell vereinbarten Intervallen erfolgen.
11.5 LootSquad kann Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe oder vergleichbare Anbieter, zur Zahlungsabwicklung einsetzen.
11.6 Der Partner hat sicherzustellen, dass das gewählte Zahlungsmittel belastbar ist und Zahlungen pünktlich ausgeführt werden können.
11.7 Kommt es zu fehlgeschlagenen Zahlungen, Rücklastschriften, Zahlungsverzug oder nicht gedeckten Zahlungsmitteln, ist LootSquad berechtigt, den Gravity Hub vorübergehend zu deaktivieren, neue Leistungen zurückzuhalten, Mahnungen zu versenden, Zahlungsgebühren oder Rücklastschriftkosten weiterzugeben und gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
11.8 Eine vorübergehende Deaktivierung wegen Zahlungsverzug verlängert die Vertragslaufzeit nicht und befreit den Partner nicht von der Zahlungspflicht.
11.9 Der Partner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
12.1 Es besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag läuft so lange, wie der Partner den Gravity Hub aktiv hält, und kann jederzeit zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden.
12.2 Sofern ausdrücklich in Textform vereinbart, ist eine wöchentliche Kündigung zum Ende der jeweiligen Abrechnungswoche möglich. Abweichende Sonderlaufzeiten, Testzeiträume oder individuelle Kündigungsfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
12.3 Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot, Vertrag, Checkout oder der Buchungsbestätigung genannten Startdatum. Fehlt ein ausdrückliches Startdatum, beginnt der Vertrag mit der Annahme des Angebots, der ersten Zahlung oder der Aktivierung des Gravity Hubs, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
12.4 Solange keine Kündigung in Textform vorliegt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode (z. B. wöchentlich oder monatlich).
12.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vorzeitige Beendigung und Rückerstattungen
13.1 Eine Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Bereits begonnene Abrechnungsperioden bleiben in voller Höhe geschuldet.
13.2 Stellt der Partner den Betrieb ein, schließt der Partner seinen Standort, nutzt der Partner den Gravity Hub nicht oder möchte der Partner den Gravity Hub aus sonstigen Gründen nicht mehr fortführen, bleiben die vereinbarten Entgelte bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fällig, sofern LootSquad nicht ausdrücklich in Textform einer abweichenden Regelung zustimmt.
13.3 Bereits gezahlte Beträge werden nicht automatisch zurückerstattet. Rückerstattungen, Gutschriften oder Kulanzregelungen erfolgen nur nach individueller Absprache in Textform oder soweit gesetzlich zwingend erforderlich.
13.4 LootSquad kann statt einer Rückerstattung nach eigenem Ermessen eine Umbuchung, Gutschrift, Pausierung, Übertragung auf einen anderen Standort oder sonstige Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
13.5 Die Deaktivierung, Entfernung oder Einschränkung eines Gravity Hubs aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Partners begründet keinen Rückerstattungsanspruch.
Sperrung, Entfernung und Ausschluss aus der App
14.1 LootSquad ist berechtigt, einen Gravity Hub ganz oder teilweise zu sperren, zu deaktivieren, einzuschränken, aus der App zu entfernen oder nicht weiter zu bewerben, wenn ein sachlicher Grund besteht.
14.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Partner Zahlungen nicht leistet, der Partner falsche, veraltete oder irreführende Angaben macht, der Partner Änderungen nicht mitteilt, der Partner seinen Standort schließt oder den Betrieb einstellt, der Partner behördliche Auflagen, Schließungen oder Einschränkungen erhält, rechtliche, regulatorische oder reputationsbezogene Risiken bestehen, Nutzerbeschwerden, Sicherheitsprobleme oder Missbrauch vorliegen, der Partner gegen diese AGB oder individuelle Vereinbarungen verstößt, Inhalte unzulässig oder ungeeignet sind, technische oder sicherheitsrelevante Gründe eine Entfernung erfordern, die Darstellung des Gravity Hubs nicht mehr mit dem Produkt, der Marke oder der App-Strategie von LootSquad vereinbar ist, eine Fortführung für LootSquad unzumutbar ist.
14.3 LootSquad wird den Partner über eine Sperrung oder Entfernung informieren, soweit dies zumutbar und rechtlich möglich ist.
14.4 Bei schwerwiegenden Risiken kann LootSquad sofort handeln, ohne vorherige Fristsetzung.
14.5 Zahlungsverpflichtungen des Partners bleiben bestehen, soweit die Sperrung, Entfernung oder Einschränkung vom Partner verursacht wurde oder auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Partners beruht.
Übertragung, Standortwechsel und Betreiberwechsel
15.1 Ein Gravity Hub ist grundsätzlich an den vereinbarten Partnerstandort und den vereinbarten Vertragspartner gebunden.
15.2 Eine Übertragung auf einen anderen Standort, einen anderen Betreiber, eine andere Gesellschaft oder einen anderen Ansprechpartner bedarf der vorherigen Zustimmung von LootSquad in Textform.
15.3 LootSquad kann die Zustimmung verweigern, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere technische, rechtliche, Bonitäts-, Marken-, Reputations- oder Produktgründe.
15.4 Bei Betreiberwechsel, Verkauf, Schließung, Umzug oder Umstrukturierung des Partnerbetriebs ist der Partner verpflichtet, LootSquad unverzüglich zu informieren.
Zusatzleistungen
16.1 Zusatzleistungen wie Foto-Shootings, Imagevideos, Social-Media-Leistungen, Kampagnen, Beratungen, Sonderintegrationen, individuelle App-Anpassungen, Sonderreports, regionale Kampagnen oder sonstige Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
16.2 Termine für Zusatzleistungen sind verbindlich, sobald sie von LootSquad bestätigt wurden. Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die der Partner zu vertreten hat, kann LootSquad entstandene Kosten, Ausfallkosten oder Mehraufwand berechnen.
16.3 Nicht abgerufene Zusatzleistungen verfallen spätestens mit Ende der Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16.4 LootSquad ist berechtigt, Dienstleister, Fotografen, Videografen, Entwickler, Medienpartner, Zahlungsanbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Pflichten des Partners im Umgang mit Nutzern
17.1 Der Partner verpflichtet sich, Nutzer der LootSquad-App fair, respektvoll und entsprechend den kommunizierten Bedingungen zu behandeln.
17.2 Der Partner darf Nutzer nicht täuschen, unter Druck setzen, diskriminieren, unangemessen kontaktieren oder zu Handlungen auffordern, die gegen Recht, App-Regeln oder die Interessen von LootSquad verstoßen.
17.3 Soweit der Partner vor Ort Vorteile, Aktionen, Leistungen oder Erlebnisse anbietet, ist der Partner für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
17.4 Der Partner darf gegenüber Nutzern keine Auszahlungen, Geldwerte, garantierten Gewinne oder nicht abgestimmten Versprechen im Namen von LootSquad kommunizieren.
Keine Exklusivität
18.1 Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Partner keine Branchen-, Gebiets-, Standort-, Kampagnen- oder Kundenschutz-Exklusivität.
18.2 LootSquad ist berechtigt, mit weiteren Unternehmen, Wettbewerbern, Standorten, Marken oder Partnern zusammenzuarbeiten.
Datenschutz
19.1 Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von LootSquad.
19.2 Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, bei eigenen Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit seinem Betrieb, seinen Kunden, Mitarbeitern, Aktionen, Lead-Prozessen oder sonstigen Vorgängen die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
19.3 Übermittelt der Partner personenbezogene Daten an LootSquad oder veranlasst er eine Verarbeitung personenbezogener Daten, muss hierfür eine rechtmäßige Grundlage bestehen.
19.4 Soweit für einzelne Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine gesonderte Datenschutzvereinbarung erforderlich ist, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung abschließen.
Geheimhaltung
20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Informationen zu Preisen, Strategien, Nutzerzahlen, Produktplänen, internen Prozessen, Geschäftsmodellen, technischen Systemen, Vertriebsdaten, Partnerdaten und Vertragsinhalten.
20.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
Haftung
21.1 LootSquad haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LootSquad nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
21.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
21.4 LootSquad haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Nutzerbesuche, ausgebliebene Leads, Reputationsschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig und soweit LootSquad diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
21.5 LootSquad haftet nicht für Inhalte, Angaben, Angebote, Versprechen, Aktionen oder Leistungen des Partners.
21.6 LootSquad haftet nicht für Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Drittanbieter, Zahlungsanbieter, App-Stores, Betriebssysteme, Kartenanbieter, Internetanbieter, Hostinganbieter, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von LootSquad verursacht werden.
Freistellung
22.1 Der Partner stellt LootSquad von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Partner gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, regulatorische Vorgaben oder eigene Pflichten verstößt.
22.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Partner die Ursache zu vertreten hat.
Änderungen der AGB
23.1 LootSquad ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Produktentwicklung, technischen Abläufen, Sicherheitsanforderungen, Zahlungsprozessen oder Geschäftsmodellen.
23.2 LootSquad wird den Partner über wesentliche Änderungen informieren.
23.3 Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Partner ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht und LootSquad den Partner bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge hinweist. Bei wesentlichen Änderungen, die den Partner unangemessen benachteiligen würden, bleibt eine gesonderte Zustimmung erforderlich.
Kommunikation und Textform
24.1 Rechtserhebliche Mitteilungen, insbesondere Kündigungen, Änderungsmitteilungen, Freigaben, Beanstandungen und Sondervereinbarungen, erfolgen in Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
24.2 Textform umfasst insbesondere E-Mail.
24.3 Der Partner ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse und aktuelle Kontaktdaten zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Zahlungen, Kündigungen, Rückerstattungen und Zahlungsanfechtungen
25.1 Zahlungsabwicklung. Vergütungen für laufende Entwicklerflats bzw. laufende Leistungen werden entsprechend der individuell vereinbarten beziehungsweise beim Vertragsschluss dargestellten Abrechnungsperiode fällig. Die jeweils geltenden Preise, Abrechnungsintervalle und Leistungsbestandteile werden dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird die vereinbarte Zahlungsmethode für die jeweils fällige Abrechnungsperiode belastet.
25.2 Kündigung. Soweit für die jeweilige Entwicklerflat keine abweichende Individualvereinbarung besteht, ist die Zusammenarbeit entsprechend der beim Vertragsschluss ausgewiesenen Kündigungsfrist kündbar. Bei den auf LootSquad.business als „wöchentlich kündbar“ angebotenen Entwicklerflats kann die Zusammenarbeit zum Ende der jeweiligen laufenden Abrechnungsperiode beendet werden. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
25.3 Rückerstattungen und Rechnungsklärung. Sollte ein Kunde der Auffassung sein, dass eine Zahlung unzutreffend erfolgt ist, eine Leistung nicht entsprechend der Vereinbarung erbracht wurde oder ein sonstiger Abrechnungsfehler vorliegt, kann er sich über die bekannten Kontaktwege an LootSquad wenden. LootSquad prüft entsprechende Anfragen anhand der zugrunde liegenden Vereinbarung, der dokumentierten Projektkommunikation und der bereits erbrachten Leistungen.
25.4 Besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, wird diese nach Abschluss der Prüfung über die ursprüngliche Zahlungsmethode oder einen abgestimmten Zahlungsweg veranlasst. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
25.5 Zahlungsanfechtungen und direkte Klärung. LootSquad stellt Kunden Ansprechpartner für Fragen zu Leistungen, Rechnungen, Kündigungen und Zahlungen zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten soll zunächst eine direkte Klärung zwischen LootSquad und dem Kunden ermöglicht werden, um Missverständnisse und unnötige Zahlungsanfechtungen möglichst zu vermeiden. Gesetzliche Rechte sowie Rechte gegenüber Zahlungsdienstleistern oder Kartenherausgebern bleiben hiervon unberührt.
25.6 Dokumentation der Leistungserbringung. Im Rahmen der Projektabwicklung können insbesondere Aufträge, Anforderungen, Projektfortschritte, Entwicklungsstände, Änderungswünsche, Kundenfeedback, Freigaben, Übergaben sowie Kommunikation zu Leistung und Abrechnung dokumentiert werden. Die Dokumentation dient der transparenten Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie der nachvollziehbaren Klärung etwaiger Unstimmigkeiten.
25.7 Bei Fragen zu einer Zahlung, Rechnung, Kündigung oder Rückerstattung können Sie sich jederzeit direkt an Ihren LootSquad-Ansprechpartner oder über die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Schlussbestimmungen
26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
26.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
26.4 LootSquad kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Partners nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Fassung vom 20.08.2026 · LootSquad GmbH · Hamburg