Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwicklungs-, Design-, Konzeptions- und Projektorganisationsleistungen im Rahmen der Entwicklerflat
- Fassung
- developer-flat-de-2026-08-20-v1
- Stand
- 20.08.2026
- Maßgebliche Sprachfassung
- Deutsch
- Geltungsbereich
- Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
LootSquad GmbH
Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, Deutschland
Telefon: +49 172 170 77 01
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die LootSquad Entwicklerflat. Für Gravity Apps und Gravity Hub gelten gesonderte Bedingungen.
Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner des Kunden ist die LootSquad GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „LootSquad“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die LootSquad Entwicklerflat sowie für die im Rahmen der Entwicklerflat erbrachten Entwicklungs-, Design-, Konzeptions- und Projektorganisationsleistungen.
1.3 Die Entwicklerflat richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sofern im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften unberührt; die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten dann nur, soweit sie gegenüber Verbrauchern zulässig sind.
1.4 Diese Bedingungen gelten nicht automatisch für Gravity Apps, Gravity Hubs oder sonstige Produkte von LootSquad. Für diese Produkte gelten die jeweils gesondert einbezogenen Bedingungen.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Projektvertrag, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
1.6 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LootSquad ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn LootSquad die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.7 Maßgeblich ist die bei dem jeweiligen Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen.
Gegenstand der Entwicklerflat
2.1 Die Entwicklerflat ist ein laufendes Entwicklungs- und Projektbetreuungsmodell. LootSquad stellt dem Kunden für die vereinbarte Abrechnungsperiode Entwicklungs- und Projektkapazität zur Verfügung und bearbeitet die vom Kunden eingereichten Aufträge nach Maßgabe dieser Bedingungen.
2.2 Je nach gebuchter Variante und konkreter Vereinbarung können insbesondere Leistungen aus folgenden Bereichen erbracht werden: Websites, Landingpages, Webanwendungen, Plattformen, Kundenportale, Mitgliederbereiche, Dashboards, interne Systeme, Onlineshops, Frontend, Backend, Datenbanken, UI/UX, responsive Umsetzung, Schnittstellen und APIs, Automatisierungen, Erweiterung bestehender Software, Fehlerbehebung, technische Optimierung, Konzeption, Prototyping sowie Unterstützung beim Deployment.
2.3 Die Aufzählung in Ziffer 2.2 beschreibt mögliche Leistungsbereiche. Sie begründet keinen Anspruch darauf, dass jeder denkbare Entwicklungsauftrag vom gebuchten Paket umfasst ist.
2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, dem Angebot beziehungsweise dem Checkout, etwaigen Individualvereinbarungen, dem jeweils eingereichten Auftrag und der technischen Machbarkeit.
2.5 Leistungen, die erkennbar außerhalb des gebuchten Modells liegen, insbesondere gesonderte Lizenz-, Hosting-, Media- oder Fremdleistungen, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Rechtliche Einordnung der einzelnen Aufträge
3.1 Die Entwicklerflat bildet den Rahmen für eine laufende Zusammenarbeit. Innerhalb dieses Rahmens werden einzelne Aufträge vereinbart und bearbeitet.
3.2 Je nach Inhalt des einzelnen Auftrags können die erbrachten Leistungen dienstvertraglichen, werkvertraglichen oder sonstigen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Maßgeblich ist die jeweils konkret vereinbarte Leistung.
3.3 Eine pauschale Einordnung der gesamten Zusammenarbeit als ausschließlich Dienst- oder ausschließlich Werkvertrag findet nicht statt.
3.4 Zwingende gesetzliche Rechte der Parteien werden durch diese Einordnung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Einreichen und Priorisieren von Entwicklungsaufträgen
4.1 Die Entwicklerflat wird über einzelne Aufträge (Tasks) abgewickelt. Der Kunde kann während einer aktiven Flat laufend neue Aufträge über das bereitgestellte Portal oder einen ausdrücklich vereinbarten Kommunikationsweg einreichen.
4.2 Ein Auftrag soll das gewünschte Ergebnis, den Verwendungszweck, vorhandene Inhalte und Dateien, erforderliche Zugänge, Design- und Funktionsvorgaben sowie besondere technische Anforderungen benennen.
4.3 LootSquad kann Rückfragen stellen und unklare oder unvollständige Aufträge gemeinsam mit dem Kunden konkretisieren, bevor die aktive Bearbeitung beginnt.
4.4 Aufträge werden priorisiert und grundsätzlich strukturiert nacheinander bearbeitet. Mehrere eingereichte Aufträge bedeuten nicht automatisch eine parallele Bearbeitung.
4.5 Reihenfolge und Priorität können von den Parteien einvernehmlich angepasst werden. Die vom Kunden angegebene Dringlichkeit allein begründet keinen Anspruch auf sofortige Bearbeitung.
4.6 Umfangreiche Aufträge können in Teilaufgaben oder Entwicklungsphasen zerlegt werden.
4.7 Die Behebung eines von LootSquad zu vertretenden Mangels an einer bereits geschuldeten Leistung gilt nicht als neuer, gesondert zu vergütender Auftrag.
Kapazität und Bearbeitungsumfang
5.1 Die vereinbarte Pauschale vergütet die laufende Verfügbarkeit und Organisation des gebuchten Entwicklungsmodells für die jeweilige Abrechnungsperiode.
5.2 Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung werden insbesondere nicht geschuldet: eine bestimmte Anzahl an Programmierstunden, eine bestimmte Anzahl fertiggestellter Aufträge, eine bestimmte Anzahl von Seiten oder Funktionen, eine unbegrenzte parallele Entwicklung sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
5.3 Der tatsächliche Projektfortschritt hängt insbesondere ab von Komplexität, technischen Abhängigkeiten, Kundenfeedback, bereitgestellten Zugängen, Drittanbietern, dem Umfang von Änderungswünschen, erforderlichen Tests und Freigaben sowie technischen Altlasten bestehender Systeme.
5.4 LootSquad erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters und setzt die gebuchte Kapazität angemessen und nachvollziehbar für die Aufträge des Kunden ein.
Bearbeitungszeiten
6.1 Angaben zu Bearbeitungszeiten, Projektprognosen sowie Angaben wie „circa“, „voraussichtlich“ oder „geplant“ sind unverbindliche Schätzungen.
6.2 Ein verbindlicher Termin besteht nur, wenn er ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurde.
6.3 Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Zeiträume angemessen.
6.4 Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet LootSquad keine bestimmten Reaktionszeiten, keinen Bereitschaftsdienst außerhalb üblicher Geschäftszeiten und keine garantierte Systemverfügbarkeit.
Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, CI-Unterlagen, Zugangsdaten, Hosting-, Domain-, API- und Zahlungsanbieter-Zugänge, technische Anforderungen, Freigaben, benannte Ansprechpartner sowie rechtlich erforderliche Inhalte.
7.2 Der Kunde benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen.
7.4 Fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann den Projektfortschritt verzögern. LootSquad weist den Kunden auf erkennbare Mitwirkungsdefizite hin.
7.5 Die Abrechnungspflicht des Kunden entfällt nicht allein deshalb, weil er in einer Abrechnungsperiode keine oder nur wenige Aufträge eingereicht hat.
Zugänge und technische Sicherheit
8.1 Zugangsdaten, API-Schlüssel, Passwörter sowie Zugänge zu Servern, Datenbanken, Hosting und Drittanbieter-Konten werden ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.
8.2 LootSquad trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der überlassenen Zugänge und beschränkt den Zugriff auf die mit dem Projekt befassten Personen.
8.3 Der Kunde soll für den Zugriff nach Möglichkeit personalisierte Zugänge mit dem erforderlichen Berechtigungsumfang bereitstellen.
8.4 Nach Abschluss eines Projekts oder nach Vertragsende kann der Kunde die überlassenen Zugänge ändern oder deaktivieren; LootSquad wird hierbei auf Anfrage unterstützen.
8.5 Eine absolute Sicherheit informationstechnischer Systeme kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden. LootSquad sagt eine solche nicht zu.
Drittanbieter und externe Systeme
9.1 Zur Leistungserbringung können externe Dienste und Systeme eingesetzt werden, insbesondere Hosting- und Domainanbieter, Datenbank- und Cloudanbieter, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Dienste, APIs, Plugins, Bibliotheken, Frameworks, App-Store-Plattformen und sonstige SaaS-Dienste.
9.2 Für diese Dienste gelten ergänzend deren eigene Vertrags-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
9.3 LootSquad haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen, Preis-, Funktions- oder Bedingungsänderungen externer Anbieter, soweit LootSquad diese nicht zu vertreten hat.
9.4 Entgelte, Lizenz- und Nutzungskosten von Drittanbietern sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.5 Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstellen, Preise oder technischen Bedingungen, können daraus Anpassungsarbeiten entstehen. Diese können als eigener Auftrag in die Bearbeitung aufgenommen und priorisiert werden.
Open Source, Frameworks und Vorleistungen
10.1 Entwicklungsergebnisse können Open-Source-Komponenten, Frameworks und Bibliotheken Dritter enthalten. Deren Lizenzbedingungen bleiben bestehen und gehen hinsichtlich der betreffenden Komponenten vor.
10.2 LootSquad setzt bei der Leistungserbringung eigene, bereits vor oder unabhängig vom Projekt entwickelte Bestandteile ein, insbesondere Frameworks, Bibliotheken, Komponenten, Vorlagen, interne Werkzeuge, generische Module, Entwicklungsverfahren und Know-how.
10.3 LootSquad bleibt berechtigt, diese Bestandteile sowie das allgemeine, bei der Projektarbeit erworbene Know-how weiter zu verwenden.
10.4 Eine Übertragung von Rechten an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen umfasst nicht automatisch die vor Projektbeginn vorhandenen Technologien von LootSquad; hierfür gilt Ziffer 11.
Nutzungsrechte und Quellcode
11.1 Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken und Materialien.
11.2 Nach vollständiger Zahlung der für den jeweiligen Leistungsstand geschuldeten Vergütung räumt LootSquad dem Kunden an den individuell für ihn geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Diese umfassen insbesondere das Recht zur dauerhaften Nutzung, Bearbeitung, Weiterentwicklung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Übertragung gemeinsam mit dem Projekt oder Unternehmen des Kunden sowie das Recht, die Ergebnisse durch beauftragte Dritte bearbeiten zu lassen.
11.3 Ausschließliche Rechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4 Soweit individuell entwickelte Software geschuldet ist, erstreckt sich die Rechteeinräumung auch auf den hierfür erstellten Quellcode, soweit keine Rechte Dritter oder Lizenzbedingungen entgegenstehen.
11.5 An bereits vor Projektbeginn bestehenden oder generischen Bestandteilen von LootSquad gemäß Ziffer 10.2 erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für Betrieb, Bearbeitung und Weiterentwicklung seines Projekts erforderlich ist. Dieses Recht ist gemeinsam mit dem Projekt übertragbar und an beauftragte technische Dienstleister unterlizenzierbar.
11.6 An Open-Source- und Drittanbieterkomponenten können nur die Rechte eingeräumt werden, die die jeweiligen Lizenzbedingungen zulassen. Eine darüber hinausgehende Rechteübertragung erfolgt nicht.
11.7 Bis zur vollständigen Zahlung der für den jeweiligen Leistungsstand geschuldeten Vergütung erhält der Kunde ein widerrufliches Nutzungsrecht zu Prüf- und Testzwecken.
11.8 LootSquad stellt sicher, dass eingesetzte Mitarbeiter, Freelancer und Nachunternehmer die für die vereinbarte Rechteeinräumung erforderlichen Rechte übertragen haben.
Prüfung und Freigabe
12.1 Steht ein Auftrag oder ein abgrenzbarer Teil davon zur Prüfung bereit, informiert LootSquad den Kunden und stellt das Ergebnis in geeigneter Form zur Verfügung.
12.2 Der Kunde erhält Gelegenheit zur Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Der Zeitraum richtet sich nach Umfang und Komplexität der Leistung.
12.3 Festgestellte Fehler oder Abweichungen sind nachvollziehbar zu beschreiben, soweit möglich unter Angabe des betroffenen Bereichs, des erwarteten und des tatsächlichen Verhaltens.
12.4 Kleinere Anpassungen und Fehlerkorrekturen im Rahmen des vereinbarten Auftrags sind von einer neuen oder erweiterten Funktionsanforderung zu unterscheiden; für Letztere gilt Ziffer 13.
12.5 Ist für eine Leistung eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, richtet sich diese nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. LootSquad kann dem Kunden hierfür eine angemessene Frist setzen und ihn auf die gesetzlichen Folgen hinweisen. Eine Abnahmefiktion allein aufgrund eines kurzen Zeitablaufs ohne Fristsetzung und Hinweis wird nicht vereinbart.
12.6 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung einer gesetzlich geschuldeten Abnahme.
Änderungswünsche
13.1 Eine Fehlerbehebung liegt vor, wenn eine vereinbarte Funktion nicht vertragsgemäß umgesetzt wurde.
13.2 Ein Änderungswunsch liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Anforderungen nachträglich ändert, zusätzliche Funktionen verlangt, bereits freigegebene Designentscheidungen ändert, neue technische Integrationen verlangt oder den ursprünglich abgestimmten Umfang erweitert.
13.3 Änderungswünsche können als neuer Auftrag in die Bearbeitung aufgenommen und nach Ziffer 4 priorisiert werden.
13.4 LootSquad informiert den Kunden, wenn ein Änderungswunsch den abgestimmten Auftragsumfang wesentlich erweitert oder Auswirkungen auf zeitliche Planungen hat.
13.5 Erfordert ein Änderungswunsch Leistungen außerhalb des gebuchten Modells, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
Preise, Abrechnung und wiederkehrende Zahlungen
14.1 Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Checkout, dem Zahlungslink, dem Vertrag oder dem individuell vereinbarten Paket.
14.2 Preise gegenüber Unternehmen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
14.3 Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung insbesondere wöchentlich, monatlich, jährlich oder individuell erfolgen. Das maßgebliche Abrechnungsintervall wird dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt.
14.4 Bei wiederkehrenden Zahlungsvereinbarungen ist LootSquad berechtigt, das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt mit der vereinbarten Vergütung zu belasten.
14.5 Der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gültig und belastbar ist, und hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell.
14.6 Rechnungen und Zahlungsbelege werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt.
14.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder gesetzlich zwingend bestehen.
Fehlgeschlagene Zahlungen und Zahlungsverzug
15.1 Schlägt eine Zahlung fehl oder befindet sich der Kunde in Verzug, informiert LootSquad den Kunden und setzt ihm eine angemessene Frist zur Nachzahlung.
15.2 Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist LootSquad berechtigt, neue Entwicklungsleistungen zu pausieren, laufende Arbeiten in angemessenem Umfang zu unterbrechen und den Zugang zu internen Projektbereichen zu beschränken, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
15.3 Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen und können geltend gemacht werden.
15.4 LootSquad kann die gesetzlichen Verzugszinsen sowie tatsächlich entstandene, gesetzlich zulässige Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen. Pauschale Straf- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben.
15.5 Herausgabeansprüche des Kunden, die gesetzlich oder vertraglich bestehen, bleiben unberührt.
Laufzeit und ordentliche Kündigung
16.1 Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung der Entwicklerflat beziehungsweise zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt.
16.2 Soweit im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart ist, besteht keine langfristige Mindestvertragslaufzeit.
16.3 Wird eine Entwicklerflat als wöchentlich kündbar angeboten, kann sie zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungswoche gekündigt werden. Bei monatlicher Abrechnung gilt dies entsprechend zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
16.4 Abweichende Sondervereinbarungen, insbesondere vereinbarte Mindestlaufzeiten bei individuellen Projektpaketen, bleiben möglich und gehen vor.
16.5 Die Kündigung bedarf mindestens der Textform oder kann über eine hierfür vorgesehene digitale Funktion erklärt werden.
16.6 Bereits wirksam begonnene beziehungsweise geschuldete Abrechnungsperioden werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
16.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsabwicklung, Rückerstattungen und Klärung von Zahlungsstreitigkeiten
17.1 Transparente Abrechnung. Vor einer Zahlung werden dem Kunden die wesentlichen wirtschaftlichen Bedingungen der gebuchten Entwicklerflat mitgeteilt, insbesondere Produkt, Vergütung, Umsatzsteuerangabe, Abrechnungsintervall, Zeitpunkt der ersten Zahlung, Hinweis auf wiederkehrende Zahlungen und die geltende Kündigungsregelung.
17.2 Vertrags- und Zustimmungsdokumentation. Bei digitalen Vertragsabschlüssen kann LootSquad insbesondere den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, das gebuchte Produkt, das vereinbarte Abrechnungsintervall, die geltende Fassung dieser Bedingungen, die Sprachfassung, die erteilte Zustimmung zu den Vertragsbedingungen, die Zahlungsreferenz sowie relevante technische Buchungsdaten dokumentieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Daten dienen der Vertragsdurchführung, der Abrechnung und der nachvollziehbaren Klärung späterer Unstimmigkeiten.
17.3 Leistungsdokumentation. Im Rahmen der Projektabwicklung kann LootSquad insbesondere eingereichte Aufträge, Anforderungen, Zeitpunkte, Projektstatus, bereitgestellte Entwicklungsstände, Kundenfeedback, Änderungswünsche, Freigaben, Übergaben, die Nutzung des Projektbereichs sowie die relevante Kommunikation dokumentieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
17.4 Rückerstattungsanfragen. Anfragen auf vollständige oder teilweise Rückerstattung werden individuell anhand der zugrunde liegenden Vereinbarung, der bereits erbrachten Leistungen und der dokumentierten Projektkommunikation geprüft. Besteht ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch, wird die Rückerstattung nach Abschluss der Prüfung zeitnah über die ursprüngliche Zahlungsmethode oder einen abgestimmten Zahlungsweg veranlasst. Darüber hinaus kann LootSquad im Einzelfall eine Kulanzlösung anbieten.
17.5 Direkte Klärung. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten zu Zahlungen, Rechnungen, Kündigungen, Leistungsumfang, Projektfortschritt oder Rückerstattungen kann sich der Kunde jederzeit an seinen LootSquad-Ansprechpartner oder an die auf der Website veröffentlichten Kontaktwege wenden. LootSquad prüft entsprechende Anliegen möglichst frühzeitig mit dem Ziel einer direkten sachlichen Klärung.
17.6 Zahlungsanfechtungen. Gesetzliche Rechte des Kunden sowie seine Rechte gegenüber seiner Bank, seinem Kartenherausgeber oder einem Zahlungsdienstleister werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt. Wird eine Zahlung angefochten, ist LootSquad berechtigt, dem beteiligten Zahlungsdienstleister, Acquirer, Kartenherausgeber oder einer sonst zuständigen Stelle die zur Prüfung erforderlichen Nachweise bereitzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Übermittelt werden können insbesondere Vertrags- und Buchungsinformationen, Zahlungsinformationen, die geltenden Kündigungs- und Rückerstattungsbedingungen, Projekt- und Leistungsnachweise, Freigaben, die relevante Kundenkommunikation sowie technische Nutzungs- oder Zugriffsprotokolle. Personenbezogene Daten werden dabei nur in dem hierfür erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet und übermittelt.
17.7 Vermeidung unnötiger Zahlungsstreitigkeiten. LootSquad stellt erreichbare Kontaktmöglichkeiten für Zahlungs- und Leistungsfragen bereit und bemüht sich, berechtigte Anliegen vor einer Eskalation sachgerecht zu lösen. Der Kunde wird gebeten, LootSquad bei Unklarheiten zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Klärung zu geben. Diese Bitte stellt keine Einschränkung gesetzlicher oder vertraglicher Rechte dar.
Testzeiträume und Sonderangebote
18.1 Wird eine Entwicklerflat mit einem Testzeitraum oder einem Sonderangebot angeboten, werden dem Kunden vor Vertragsschluss die Dauer des Testzeitraums, der während des Testzeitraums geltende Preis, der nach dessen Ende geltende Preis, der Zeitpunkt einer etwaigen automatischen kostenpflichtigen Fortsetzung sowie die Kündigungsmöglichkeit eindeutig angezeigt.
18.2 Eine automatische kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich angezeigt und vom Kunden bestätigt wurde.
18.3 Sonderkonditionen gelten nur für den jeweils angegebenen Zeitraum und für das jeweils angegebene Produkt.
Pausierungen
19.1 Die Parteien können eine Pausierung der Zusammenarbeit vereinbaren. Vereinbarte Pausen werden in Textform oder im Projektsystem dokumentiert, einschließlich Beginn, voraussichtlicher Dauer und Auswirkung auf die Abrechnung.
19.2 Eine faktische Pausierung kann sich ergeben aus fehlender Mitwirkung des Kunden, ausstehenden Freigaben, technischen Abhängigkeiten, Zahlungsverzug oder unvorhersehbaren betrieblichen Ereignissen auf Seiten von LootSquad.
19.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Gutschrift, Verlängerung oder Übertragung nicht genutzter Kapazität in eine spätere Abrechnungsperiode.
19.4 Kann LootSquad aus von LootSquad zu vertretenden Gründen über einen erheblichen Zeitraum keine Leistungen erbringen, werden die Parteien eine angemessene Regelung zur Abrechnung dieses Zeitraums treffen.
Inhalte und Rechte des Kunden
20.1 Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien zu verfügen. Dies betrifft insbesondere Fotos, Videos, Texte, Marken, Logos, Schriftarten, Datenbanken, Produktdaten, personenbezogene Daten und Softwarebestandteile.
20.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung dieser Materialien im vorgesehenen Umfang keine Rechte Dritter verletzt.
20.3 Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung darf LootSquad die Nutzung der betroffenen Inhalte nach vorheriger Information des Kunden aussetzen, bis die Rechtslage geklärt ist.
20.4 Werden Ansprüche Dritter wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte geltend gemacht, unterstützen sich die Parteien bei der Sachverhaltsaufklärung. Die gesetzliche Verantwortlichkeitsverteilung bleibt unberührt.
Impressum, Datenschutz, Tracking und sonstige Rechtstexte
21.1 LootSquad erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung, sofern eine solche nicht ausdrücklich über entsprechend qualifizierte Dritte vereinbart wurde.
21.2 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass seine Datenschutzerklärung, Impressumsangaben, Cookie- und Einwilligungseinstellungen, Widerrufsbelehrungen, eigenen Vertragsbedingungen, Pflichtinformationen und Marketing-Einwilligungen inhaltlich rechtmäßig sind.
21.3 LootSquad kann die technische Implementierung entsprechender Inhalte und Werkzeuge übernehmen, schuldet jedoch keine rechtliche Prüfung ihrer inhaltlichen Richtigkeit oder Vollständigkeit.
21.4 Stellt der Kunde Rechtstexte oder Einwilligungsmechanismen bereit, werden diese in der übermittelten Form umgesetzt.
Keine Erfolgsgarantie
22.1 LootSquad schuldet keine bestimmten Suchmaschinenplatzierungen, Umsätze, Leads, Conversion-Raten, Verkäufe, App-Store-Zulassungen, Plattformfreigaben, Nutzerzahlen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
22.2 Bestimmte Ladezeiten oder Leistungswerte werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und unter Angabe der maßgeblichen Messmethode und Infrastruktur vereinbart wurden.
22.3 Wurden konkrete technische Leistungswerte ausdrücklich vereinbart, gilt die Individualvereinbarung vorrangig.
Hosting, Domains und Betrieb
23.1 Hosting, Domainregistrierung, Betrieb, Wartung, Monitoring und Backups sind nicht automatisch Bestandteil einer Entwicklerflat. Sie werden nur erbracht, soweit sie ausdrücklich gebucht oder vereinbart sind.
23.2 Wiederkehrende Entgelte von Hosting-, Domain- und sonstigen Infrastrukturanbietern trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
23.3 Konten bei Infrastrukturanbietern sollen nach Möglichkeit im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt werden. Werden sie zunächst über LootSquad eingerichtet, unterstützt LootSquad eine Übertragung, soweit der jeweilige Anbieter dies zulässt.
23.4 Werden Backups vereinbart, ergeben sich Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer aus der Vereinbarung. Ohne Vereinbarung schuldet LootSquad keine Datensicherung.
23.5 Migrationen zu einem anderen Anbieter sowie Betriebsleistungen nach Vertragsende können gesondert vereinbart werden.
Datenschutz
24.1 Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch LootSquad enthält die Datenschutzerklärung.
24.2 Verarbeitet LootSquad personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und ist Art. 28 DSGVO anwendbar, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eine solche Vereinbarung wird durch diese Bedingungen nicht ersetzt.
24.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm erhobenen und in das Projekt eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich.
24.4 Der Kunde informiert LootSquad rechtzeitig über besondere Kategorien personenbezogener Daten sowie über erhöhte Schutz- oder Compliance-Anforderungen.
Mitarbeiter und Subunternehmer
25.1 LootSquad darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, Freelancer, Entwickler, Designer, Partnerunternehmen und spezialisierte Dienstleister einsetzen.
25.2 Die vertragliche Verantwortung von LootSquad gegenüber dem Kunden bleibt im gesetzlichen und vereinbarten Umfang bestehen.
25.3 LootSquad verpflichtet eingesetzte Personen zur Vertraulichkeit und stellt die für die vereinbarte Rechteeinräumung erforderliche Rechtekette sicher.
25.4 Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere solche an den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter, bleiben unberührt.
Vertraulichkeit
26.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Zusammenarbeit.
26.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
26.3 Eine Weitergabe an Berater, Mitarbeiter und Dienstleister ist zulässig, soweit diese die Information für die Zusammenarbeit benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
26.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende für die gesetzlich vorgesehene beziehungsweise angemessene Dauer fort.
Referenzen
27.1 Eine öffentliche Nennung des Kundennamens, die Verwendung des Kundenlogos, die Veröffentlichung von Screenshots oder die Erstellung einer Fallstudie erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung oder Zustimmung des Kunden.
27.2 Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden. LootSquad entfernt die betreffenden Inhalte in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist aus den eigenen Kanälen.
27.3 Vertrauliche Projekte werden nicht öffentlich dargestellt.
Haftung
28.1 LootSquad haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
28.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet LootSquad der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
28.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
28.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LootSquad.
28.5 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
28.6 Für den Verlust von Daten haftet LootSquad nach den vorstehenden Regelungen; die Haftung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
Fehler und Nachbesserung
29.1 Der Kunde meldet einen Fehler nachvollziehbar und, soweit möglich, unter Angabe der betroffenen Funktion, der Schritte zur Reproduktion, des erwarteten und des tatsächlichen Verhaltens sowie der verwendeten Umgebung.
29.2 LootSquad erhält im gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
29.3 Bei der Prüfung wird unterschieden zwischen einem Mangel der geschuldeten Leistung, einem nachträglichen Änderungswunsch, einer Störung bei einem Drittanbieter, einer Beeinträchtigung durch einen Eingriff des Kunden oder Dritter und einer Beeinträchtigung durch nachträglich veränderte Fremdsysteme.
29.4 Stellt sich heraus, dass kein Mangel der geschuldeten Leistung vorliegt, kann der Prüfaufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen. LootSquad weist hierauf vor Beginn eines nennenswerten Aufwands hin.
29.5 Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme oder Erbringung der jeweiligen Leistung; dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 28.1 sowie nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
Veränderungen durch den Kunden oder Dritte
30.1 Verändern der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Code, Konfiguration, Inhalte oder Infrastruktur, kann LootSquad bei einer Fehlermeldung zunächst prüfen, ob die Beeinträchtigung hierauf beruht.
30.2 Der hierdurch verursachte zusätzliche Aufwand kann außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs liegen und als eigener Auftrag eingeordnet werden.
30.3 Der Kunde informiert LootSquad möglichst frühzeitig über eigene oder durch Dritte vorgenommene Eingriffe in laufend betreute Systeme.
Vertragsende und Übergabe
31.1 Mit Beendigung der Entwicklerflat endet die aktive Entwicklung nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen.
31.2 Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
31.3 Vollständig vergütete und übergabefähige Arbeitsergebnisse werden dem Kunden entsprechend der Vereinbarung in einem üblichen Format bereitgestellt.
31.4 Interne Systeme, Werkzeuge und Verfahren von LootSquad, die nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung sind, müssen nicht übertragen werden.
31.5 Konten bei Drittanbietern verbleiben beim jeweiligen Kontoinhaber. Projektbezogene Zugänge werden geordnet übergeben.
31.6 Weitergehende Migrations-, Schulungs- oder Übergabeleistungen können gesondert vereinbart werden.
31.7 Ein Zurückhalten von Daten oder Arbeitsergebnissen als Druckmittel erfolgt nicht, soweit gesetzliche oder vertragliche Herausgabeansprüche des Kunden bestehen.
Höhere Gewalt
32.1 Außergewöhnliche, von der betroffenen Partei nicht beherrschbare Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen sowie Arbeitskämpfe, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
32.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung.
32.3 Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
32.4 Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den betroffenen Auftrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
Änderungen dieser Bedingungen
33.1 Für Neuverträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen.
33.2 Für bestehende Verträge werden Änderungen nur wirksam, wenn sie mit dem Kunden vereinbart werden oder eine gesetzlich zulässige Änderungsgrundlage besteht. Ein Recht zur beliebigen einseitigen Änderung besteht nicht.
33.3 Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Regelungen, den geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens und einen Hinweis auf die Rechte des Kunden.
33.4 Frühere Fassungen dieser Bedingungen werden archiviert, solange sie für bestehende Verträge maßgeblich sind, und dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Schlussbestimmungen
34.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
34.2 Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg.
34.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. LootSquad bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
34.4 Vertragsrelevante Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal.
34.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen.
34.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
34.7 Zwingende gesetzliche Rechte der Parteien werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
Sprachfassung
35.1 Diese deutsche Fassung dieser Bedingungen ist die maßgebliche und rechtlich bindende Fassung.
35.2 Übersetzungen, insbesondere die englische Fassung, dienen ausschließlich der Verständlichkeit.
35.3 Bei Abweichungen, Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Auslegung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
35.4 Die englische Fassung ist abrufbar unter entwicklerflat.de/en/terms/developer-flat.
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